Unsere Richtlinie zu Triggerwarnungen
Präambel
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Es handelt sich bei Triggerwarnungen um eine freiwillige Leistung des Verlags im Interesse der geistigen Gesundheit und mentalen Hygiene der Leser*innen, auf die weder rechtlich noch anders ein Anspruch besteht.
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Grundsatzentscheidung
Das moderne Verlagswesen muss sich mit der Frage auseinandersetzen, ob ein Buch mit sogenannten Triggerwarnungen versehen werden soll.
Diese sollen in der Regel dazu dienen, Leser*innen davor zu schützen, mit Inhalten konfrontiert zu werden, die sie seelisch belasten würden.
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Der Marlin Verlag erkennt die der Debatte um Triggerwarnungen zugrunde liegende, sich aus der Kenntnis um Posttraumatische Belastungsstörung und psychischen Traumata unanfechtbar ergebende Tatsache an, dass es eine moralische Pflicht ist, vor gewissen Inhalten zu warnen.
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Dennoch kann man sich der simplen Wahrheit nicht verwehren, dass letztlich alles einen Trigger darstellen könnte. Es muss also entweder eine Entscheidung gegen solche Warnungen getroffen - oder eine Linie gezogen werden.
Ob, wo und wie diese Linie oder auch Grenze gezogen wird, obliegt letztlich den Verantwortlichen für das jeweilige Werk. Es wird aber gelegentlich bemängelt, den einen oder anderen Trigger nicht angegeben zu haben.
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Der Marlin Verlag hat deswegen beschlossen, seine Entscheidungsgrundlage transparent zu teilen.
Kriterium 1: Eindringlichkeit
Die Grenze zwischen dem, was der Marlin Verlag als warnenswerten Trigger festlegt und dem, wovor nicht explizit gewarnt wird, liegt vor allem in der Unterscheidung zwischen: “Das mögen einige Leserinnen eventuell nicht” und “das kann zu einer ernsthaften Gefahr für Leserinnen werden”.
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Zum Beispiel seien hier Zigaretten genannt. Ein ehemaliger Raucher sieht sich selbst bei überzeugter Haltung gegen das Rauchen und festem Entschluss, nicht erneut damit zu beginnen, in seinem Leben oft gewissen Situationen ausgesetzt, die altes Verhalten reaktivieren. Das kann zum Beispiel die Darstellung vom Rauchen in einem filmischen Werk oder die Auslage an der Supermarktkasse sein.
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Die simple Erwähnung von Zigaretten oder dem Rauchen kann einen ehemaligen Raucher zwar nerven, wird aber in der Regel nicht zu einer Versuchungssituation führen.
So wird in den Büchern des Verlags keine Triggerwarnung vor Zigarettenkonsum ausgesprochen werden, selbst wenn einige Szenen enthalten sind, in denen dies eine untergeordnete Rolle spielt. Wird allerdings der Zigarettenkonsum eingehend beschrieben, sodass dadurch das Verlangen danach durchaus getriggert werden kann, so wäre eine Triggerwarnung gerechtfertigt.
Kriterium 2: Nüchterner Realismus
Es wird in einem Buch nur dann vor etwas gewarnt, wenn der Umfang exzessiv wäre. Wenn ein Buch Gewalt enthält, muss davor nicht explizit gewarnt werden, wenn diese Gewalt von den alltäglichen Inhalten der Tagesschau bereits in den Schatten gestellt werden.
Kriterium 3: Antizipierte Toleranzfähigkeit
Liegt etwas im Bereich der annehmbaren Toleranzfähigkeit gegenüber der Lebensrealität, so wird davor in der Regel nicht gewarnt. So wird bspw. nicht vor einem Fall aus Höhe, Spinnen, Angstsituationen etc. gewarnt.
Schlussbestimmungen
Aus Gründen der Spoilerhygiene sind die Triggerwarnungen an das Buchende versetzt worden - also aus Rücksichtnahme auf Leserinnen und Leser, die durch die Auflistung eventuell Rückschlüsse auf die erwartbare Handlung ziehen und sich dadurch um Lesevergnügen betrogen fühlen.
Im vorderen Teil des Buches wird darauf hingewiesen.
Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Triggerwarnungen.